Hilfe zur digitalen Barrierefreiheit
Wir bemühen uns ständig um die barrierefreie Zugänglichkeit unserer Webseite und deren Unterseiten.
Hier erhalten Sie Informationen zur Kontaktaufnahme, wie Sie Hilfe erhalten und wie Probleme mit der Barrierefreiheit beseitigt werden können. Sollten Sie Fehler oder Barrieren entdecken, informieren Sie uns bitte über das dafür vorgesehene Formular. Wir werden bestehende Probleme schnellstmöglich beseitigen.
Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen
Wenn Sie uns eine Barriere oder einen Fehler gemeldet haben und Sie gemäß Paragraph 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort erhielten, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/
Stand der Barrierefreiheit entsprechend Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit für unsere Webseite www.gerhardt-ingenieurgesellschaft.de ergeben sich aus Paragraph 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BGG LSA in Verbindung mit der jeweils geltenden Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA). Derzeit überprüfen wir die Einhaltung der Anforderungen auf diesen Seiten unter www.gerhardt-ingenieurgesellschaft.de im Selbsttest.